"Ich habe bereits am 16. Mai meine Stimme per Briefwahl abgegeben und mit der Post abgeschickt. Nach dem innenpolitischen Skandal und Rücktritt des Vizekanzlers möchte ich meine Stimme für ungültig erklären. Welche rechtlichen Mittel gibt es zur Annulierung der Stimmabgabe?“ Solche und ähnliche E-Mails langen derzeit auch bei der Kleinen Zeitung ein. Die Antwort von Gerhard Jesernig, Chef der Wahlabteilung des Landes Kärnten, ist eindeutig: „Annullieren geht nicht. Man kann nur ein Mal wählen. Rechtlich gibt es keine Möglichkeit, dass man einen zweiten Stimmzettel erhält.“ Jesernig verweist darauf, „dass das die Problematik der Wahlkarte ist: Dass zwischen dem Abschicken und dem Wahltag selbst politisch etwas passieren kann.“