Seit Juli ist per Entscheidung des OGH zwar klar, dass „alle Ansprüche“ aus dem Pflegeregress, also dem Zugriff des Landes auf Vermögen von Pflegeheimbewohnern, aufgehoben sind. Das gelte auch für anhängige Verfahren. Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ) spricht von 420 Kärntnern, die profitieren. Gesamt würde den Pflegebedürftigen 15,4 Millionen Euro nachgelassen. Doch mittlerweile stellte sich heraus, dass es doch nicht um „alle Ansprüche“ geht.