Für mediales Aufsehen sorgten vor Kurzem Jobinserate der Klagenfurter Stadtzeitung. Sie waren neutral formuliert, aber mit einem Passus versehen, wonach die Bewerbung von Männern ausdrücklich erwünscht sei. Gesucht wurden unter anderem Sozialarbeiter, aber auch die Leitung des Präsidiums wurde so ausgeschrieben. Die Stadt beruft sich auf das Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz (K-LGlBG), wonach sie gesetzlich zu dieser Kennzeichnung verpflichtet ist, wenn der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im jeweiligen Bereich unter 50 Prozent liegt. Eine Ansicht, die von Rechtsanwältin Sabine Gauper bestätigt wird: „Laut Paragraph 12 ist die Angabe des unterrepräsentierten Geschlechtes erlaubt.“