Die Kärntner Volksabstimmung am 10. Oktober 1920 ist eines der wenigen Beispiele dafür, dass das "Selbstbestimmungsrecht der Völker", wie es im Völkerrecht vorgesehen ist, tatsächlich verwirklicht wurde. Von diesem Selbstbestimmungsrecht  war zwar gerade zu dieser Zeit auch andernorts die Rede, umgesetzt wurde es aber so gut wie nirgends, beispielsweise auch nicht in der benachbarten Steiermark.