Die Motor- und Elektroboote am Wörthersee sind vielfach schon eingewintert, privater Schiffsverkehr findet de facto kaum statt. Und dennoch geht es im Kreis der Bootseigentümer gerade hektischer zu denn je. Der Anlass: ein Urteil des Obersten Gerichtshofs. Unter der Aktenzahl 2Ob26/21v wurde ein Urteil gesprochen, dass zwar in der Sache nur einen Einzelfall regelt, in der Folge aber das gesamte System aus Bootslizenzen und Gesellschaften, die diese halten, kippen lassen könnte.