
Gastronomiebetriebe ächzen: Seit dem 3. November dürfen sie zu Bewirtungszwecken nicht mehr betreten werden. Lediglich Selbstabholung und Lieferung sind erlaubt. Weiterhin geöffnet sind Bäckereien, Fleischereien und Fast Food-Stände, die seit jeher Gerichte zum Mitnehmen verkaufen. Einige der Kunden verzehren ihre Snacks wie gewohnt an Ort und Stelle. Aber: Ist das während des Lockdowns überhaupt erlaubt? Ein Blick auf die aktuelle Covid-Notmaßnahmen-Verordnung besagt: Nein. Speisen und Getränke dürfen nicht in einem Radius von 50 Metern von den Gaststätten konsumiert werden.
In der Bevölkerung scheint sich das aber noch nicht herumgesprochen zu haben. „Wir müssen die Menschen laufend ermahnen“, sagt Ordnungsamt-Leiter Wilfried Kammerer. So nehmen etwa vor der Bäckerei Auer am Alten Platz immer wieder Kunden trotz Absperrbänder auf den Sitzbänken Platz. Einem Teil der Bevölkerung fehle es an Einsicht: „Früher hat man Verbotsschilder ernst genommen, heute werden sie oft einfach ignoriert. Man erwartet von der öffentlichen Hand Unterstützung in Notsituationen, ist umgekehrt aber nicht bereit, Eigenverantwortung zu übernehmen“, so Kammerer.
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Danke für Ihr Verständnis.
24.11.2020 um 11:19 Uhr
Ist diese Verordnung überhaupt nachhaltig ???
In Wien z.b. mussten Gäste in Restaurants Nr. und Adresse angeben , jetzt wurde diese Verordnung als nicht verfassungskonform aufgehoben.........also nur zu sagen das gehört unter contact tracing , wird anscheinend nicht reichen.......
24.11.2020 um 10:43 Uhr
Schwachsinn
Noch eine dieser extrem fragwürdigen Verordnungen!
Wenn ich einen Kebap kaufe, mich 50m wegbewege und zufällig beim nächsten Kebap-Stand lande. Dann darf ich meinen Kebap dort essen aber jemand der in dort kauft nicht....
Idiotie in Reinkultur und so viele Schafe machen mit.
Meine Vermutung, hält nicht vor dem Vfgh.
24.11.2020 um 11:30 Uhr
Volkommen richtig Avro
Manche Verordnungen scheinen schon im Fieber der Ausstellenden gefallen zu sein.
24.11.2020 um 09:09 Uhr
ich gestehe...
...dass wußte ich nicht.
25.11.2020 um 11:58 Uhr
Ich auch nicht
Gottseidank wurde ich noch nicht abgestraft, da ich innerhalb des 50 Radius einer Gaststätte wohne. Ich werde nun mein Heim zum Essen wohl oder übel verlassen und mich außerhalb des Radius begeben, man will schließlich ja nicht kriminell werden!
25.11.2020 um 16:41 Uhr
@Heinz42
so schnell wird eh nit obgestroft ;-)