Versetzen Sie sich in folgende Situation: Halb Österreich blickt auf Sie, während Sie beschimpft werden; man Ihnen sagt, die Grunderfordernisse Ihres Berufes nicht zu erfüllen.
Mehreren Kärntner Bezirkshauptleuten ging es in den letzten Jahren so. In Strafprozessen und vor dem Verfassungsgerichtshof mussten sie sich anhören, Gesetzestexte nicht lesen zu können – weil sie die Wahlordnung so handhabten, dass der Innenminister rasch ein Ergebnis verlesen konnte. Dass diese Bezirkshauptleute sich seither penibelst an Paragraphen halten, ist nur die konsequente Reaktion. So kam es etwa zu den Kontrollen samt anschließendem Stau vor dem Karawankentunnel oder zur Absonderung Gailtaler Bauern.
Die Arbeitsquarantäne, die die Landwirtschaftsministerin nun entgegenhält, gibt es übrigens in keiner Verordnung. Sondern nur in Einzelfällen, die per Weisung oder via E-Mail aus dem Krisenstab geregelt werden. Sinnbildlich für den juristischen Umgang mit der Corona-Pandemie: Erst wird an oberster Stelle geschlampt, dann nach unten geschimpft.