Viele Geschäfte mussten wegen der Corona-Maßnahmen schließen. Können Geschäftsleute nun einfach die Zahlung der Miete aussetzen?
BERNHARD FINK: Für Büros und Lagerräume gilt das jedenfalls nicht, die sind ja weiterhin benutzbar. Bei Geschäften muss man sich allenfalls anschauen, ob es zu einer Reduktion der Miete kommen kann. Auf keinen Fall sollte man aber auf eigenes Betreiben die Miete neu berechnen und einfach reduzieren. Das könnte hinterher zu einer Räumungsklage führen und man steht ohne Geschäftslokal da. Ratsam ist es jedenfalls mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und über eine Reduzierung der Miete zu reden, denn er wird auch Interesse an einem Fortbestand des Mietverhältnisses haben. Notfalls sollte man die Miete nur unter Vorbehalt überweisen, denn sonst kann man sie hinterher nicht zurückfordern.

Wie sieht es bei Pachtverhältnissen aus?
Der Unterschied zwischen Miete und Pacht ist nicht, was am Anfang des Vertrages steht, sondern wie er ausgestaltet ist. Bei einem langfristigen Pachtverhältnis, sagt das Gesetz, dass keine Reduktion möglich ist, dass man also den Gewinnentgang selbst kompensieren müsste. Aber die Corona-Situation ist eine völlig neue, auch hier sollte man mit seinem Verpächter Kontakt aufnehmen, um eine Lösung zu erreichen. Geschäftslokale in Einkaufszentren sehe ich übrigens als Mieten und nicht als Pachtverhältnisse an.

Worauf ist zu achten, wenn der Arbeitgeber die Kurzarbeit einführen will?
Wenn es sich um die nun geschaffene Möglichkeit der Corona-Kurzarbeit handelt, muss man sagen, dass das ein solides Paket ist. Hier sollen Arbeitsplätze erhalten werden. Man sollte aber dennoch einen Rechtsanwalt, die Gewerkschaft, die Arbeiterkammer oder den Betriebsrat einen Blick darauf werfen lassen. Dort gibt es Expertise. Die Kurzarbeit einfach abzulehnen, wäre ein Kündigungsgrund – außer es gibt einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn jemand in einem All-In-Vertrag ist, so gilt dort das Brutto-Gehalt als Bemessungsgrundlage für die Kurzarbeit-Entlohnung.

Darf einen der Arbeitgeber unter Quarantäne stellen?
Das ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Sind 600 Euro Strafe für eine Friseurin, die Haare geföhnt hat, angemessen?
Es sind bis zu 30.000 Euro Strafe angedroht, so gesehen sind 600 Euro im Verhältnis zur Krise und Ansteckungsgefahr gerechtfertigt.

Öffentliche Spielplätze sind gesperrt. Darf man die Spielplätze von Wohnanlagen noch betreten?
Die Grundvoraussetzung ist, dass der Abstand von einem Meter eingehalten wird. Wenn das machbar ist, steht einer Nutzung privater Spielplätze nichts entgegen.

Die Gerichte ruhen bis zum 1. Mai weitgehend. Worauf muss man achten?
Es ist ein Unterschied, ob Fristen hinterher neu zu laufen beginnen, oder nun nur gehemmt sind. Aktiv eine Klage einbringen kann man auch in diesen Tagen.

Die Corona-Krise sorgte für Eingriffe in Grundrechte wie Eigentum oder das demokratische Prinzip. Sind diese Maßnahmen noch verhältnismäßig?
Wir müssen diese Rechtsgüter mit der Gesundheit einer großen Anzahl von Menschen abwägen. Und da haben sie, zum Schutz der körperlichen Integrität von vielen, eine Zeit lang zurück zu treten. Das Ausmessen einzelner Handy-Bewegungsprofile oder Maßnahmen wie in Asien, wären in einer Demokratie wie in Österreich aber nicht zulässig. Wichtig ist, dass das österreichische Gesetzespaket mit Jahresende ausläuft. Dann gehen diese Einschnitte in Grundrechte wieder zu Ende.