Theoretisch ist es ja einfach. Wer einen Gewerbebetrieb, etwa ein Lokal oder ein Geschäft, genehmigt haben will, muss sich an die Bezirkshauptmannschaft und die Gemeinde wenden. Letztere kümmert sich um das Baurecht, die Bezirkshauptmannschaft um die gewerberechtlichen Angelegenheiten. Und wenn sich alle an die Regeln – etwa die Kärntner Bauordnung halten – läuft das Verfahren auch korrekt ab.