Wer sich "traut", muss das nicht mehr unbedingt jedem auf die Nase binden. Seit November des Vorjahres braucht man bei der standesamtlichen Hochzeit keine Trauzeugen mehr. Eine Gesetzesänderung hat das möglich gemacht. Den allermeisten Paaren sind die Buchstaben des Gesetzes allerdings egal. Sie lassen wie bisher ihre Trauung offiziell auch von einem Trauzeugen per Unterschrift bezeugen. Denn das ist natürlich auch weiterhin möglich. Kirchliche Hochzeiten sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen, dabei werden auch künftig zwei Trauzeugen benötigt.