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Druck auf Handels-Mitarbeiter: Jahresurlaub bereits jetzt verbrauchen
Urlaub ist einvernehmlich zu vereinbaren, einseitige Anordnungen des Arbeitgebers sind rechtswidrig, auch wenn der Betrieb in Kurzarbeit ist.
Urlaub ist einvernehmlich zu vereinbaren, einseitige Anordnungen des Arbeitgebers sind rechtswidrig, auch wenn der Betrieb in Kurzarbeit ist.