Ein 18-jähriger Kärntner ist am Montag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Ein Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt sah es als erwiesen an, dass der junge Mann im Vorjahr eine Jugendliche sexuell genötigt und ihren Bruder mit einem Messer attackiert hatte. Laut Gutachten war er nicht zurechnungsfähig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.