Schlagzeilen machte eine Sitzung des Ossiacher Gemeinderates im Julides vorigen Jahres. In dieser wurde der „Spendenaufruf“ von Amtsleiter Bernhard Weger – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – publik. Wie berichtet ersuchte er, auf Bitte der Personalvertretung, für einen Betriebsausflug „jene Firmen um eine Unterstützung, welche in unserer Gemeinde in letzter Zeit mit einem größeren Auftrag bedacht wurden“. Noch während der Sitzung kündigte Bürgermeister Johann Huber an, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Ein Jahr lang dauerten die Ermittlungen der Polizei und die Bearbeitung durch die Staatsanwaltschaft, jetzt steht es fest. „Ein Strafantrag wurde beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht“, bestätigt Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Laut diesem Antrag wird Weger verdächtigt, gegen den Paragrafen 306 des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben. Dieser beschäftigt sich mit der „Vorteilsannahme zur Beeinflussung“. Vor wenigen Tagen wurde der Antrag eingebracht. In weiterer Folge wird dieser einem Richter zugeteilt und die  Hauptverhandlung ausgeschrieben.