Ein lauter Knall reißt einen aus dem Schlaf, ein Blick auf den Radiowecker verrät: Es ist vier Uhr in der Früh. Danach folgt noch ein zweiter und ein dritter Knall – so passiert am Stefanie-Feiertag in einem Siedlungsgebiet in Waiern. Nur einige Tage später kracht es unter Gelächter dann wieder, jedoch um sechs Uhr in der Früh.
Laut Bezirkshauptmann Dietmar Stückler nehmen solche Vorkommnisse im Bezirk Feldkirchen durchaus zu: „Mittlerweile passiert der Brauch des ,Herausschießens‘ nicht mehr nur bei Hochzeiten, sondern auch bei runden Geburtstagen wie bei 30ern, 40ern und 50ern. Das Problem ist aber, dass sich das Brauchtum nicht mit der Rechtslage deckt.“ Ungebührliche Lärmerregung ist laut Landessicherheitsgesetz nämlich verboten und mit einer Verwaltungsstrafe zu ahnden. Diese beträgt bis zu 218 Euro.