Ein Jahr lang bleibt noch Zeit, um die Infrastruktur öffentlicher Gebäude so zu gestalten, dass beeinträchtigte Menschen beim Zugang nicht benachteiligt werden. Ab 1. Jänner des kommenden Jahres tritt nach einer zehnjährigen Übergangsfrist der dementsprechende Passus im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft.
Die Statusmeldungen in Feldkirchen gehen dabei noch weit auseinander. Während man im Bezirksgericht bereits komplett barrierefrei ist, stehen in der Bezirkshauptmannschaft noch Adaptierungen an. Im Rathaus kann die Frist nicht eingehalten werden. Beeinträchtigte Menschen müssen somit weiter auf Lift und Behinderten-WC warten. Ein Umbau sei aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen nicht möglich. „Derzeit laufen Bestrebungen, auf Bundesebene eine Fristverlängerung zu erwirken“, heißt es dazu aus dem Büro des Bürgermeisters.