Im August des Vorjahres stand der Kärntner bereits einmal vor Gericht. Doch der Prozess endete, noch bevor er begonnen hatte. Richterin Michaela Sanin fällte damals ein Unzuständigkeitsurteil. Ab einem Wert von 50.000 Euro sei nämlich ein Schöffensenat und nicht ein Einzelrichter zuständig.