Personalausweis, Führerschein oder doch der Reisepass? Die Reisesaison hat begonnen – und mit ihr tauchen jedes Jahr Fragen um die benötigten Reisedokumente auf. Yvette Polasek, Reiseexpertin beim ÖAMTC, räumt mit einigen Mythen auf.

Kroatien gehört zur EU und seit 2023 auch zum Schengenraum. Es gibt keine Grenzkontrollen mehr – also kann ich Reisepass und Personalausweis doch zu Hause lassen, oder?
Falsch! Grenzübergänge ohne Personenkontrolle bedeuten nicht, dass man ohne gültiges Reisedokument unterwegs sein kann. Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengenraums immer und überall mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.

Ich fahre ja nur nach Slowenien – das ist ja in der EU. Reicht da nicht der Führerschein?
Nein. Der Führerschein ist in Österreich zwar ein amtlicher Lichtbildausweis, doch gilt er im Ausland nicht als anerkanntes Reisedokument. "Es hält sich hartnäckig der Mythos, dass für einen kurzen Trip in die Nachbarländer ein Führerschein reicht, doch das ist schlichtweg falsch. Auch innerhalb des Schengenraums kann der Pass oder Personalausweis verlangt werden", sagt Polasek. Nur diese Reisedokumente belegen Staatsangehörigkeit und Identität.

Bei einer kurzen Fahrt nach Deutschland braucht man doch keinen Reisepass!?
Doch. "Auch eine kurze Fahrt ins Nachbarland – sei es zum Einkaufen oder übers kleine deutsche Eck – ist ein Grenzübertritt. Daher ist auch dafür ein Reisepass oder Personalausweis nötig", weiß die ÖAMTC-Expertin und ergänzt: "Ein Grenzübertritt ohne passendes Dokument ist eine Verwaltungsübertretung und damit sogar strafbar."

Der Personalausweis wird überall als Reisedokument akzeptiert.
Falsch. Der Personalausweis ist automatisch nur in Österreich und innerhalb der EU ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität. Aktuell akzeptieren rund 40 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument für die Einreise. Zudem muss der Personalausweis immer gültig sein.

Mit einem abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen?
Falsch! "Entgegen vieler Meinungen darf man mit einem abgelaufenen Pass nicht überall hinreisen", sagt Polasek. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel: Österreich hat mit einigen europäischen Ländern ein Abkommen, das es grundsätzlich ermöglicht, auch mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Pass einzureisen. Zu diesen gehören u. a. Belgien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, die Schweiz, Slowenien und Ungarn. Achtung, in Spanien darf der Pass nur ein Jahr abgelaufen sein!

Die ÖAMTC-Expertin warnt jedoch: "Sowohl von Airlines als auch auf Kreuzfahrtschiffen wird in den Beförderungsbestimmungen ein gültiger Reisepass verlangt. Es kann also vorkommen, dass die Beförderung mit einem abgelaufenen Reisepass verweigert wird. Und auch beim Einchecken in Hotels kann es mit einem abgelaufenen Pass zu Problemen kommen."

Braucht ein Kind einen eigenen Reisepass?
Ja. Den Eintrag im Pass der Eltern gibt es seit 2009 nicht mehr. Der Sicherheitsreisepass gilt für alle Personen ab zwölf für zehn Jahre. Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt.

"Wenn Minderjährige ohne gesetzlichen Vormund oder mit nur einem Elternteil verreisen, raten wir zur Mitnahme einer Vollmacht, also einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Am besten in der jeweiligen Landessprache", sagt die ÖAMTC-Expertin. Denn in einigen Ländern kommt es bei der Einreise immer wieder zu Problemen.

Darf ein Kinderreisepass abgelaufen sein?
Nein, auf keinen Fall. Ein Kinderreisepass muss immer gültig sein. Grundsätzlich hat Österreich zwar mit einigen europäischen Ländern ein Abkommen, das es erlaubt, mit einem bis zu fünf Jahre alten Reisepass einzureisen – Kinderreisepässe sind davon jedoch ausgenommen.

Alle Menschen in der Familie haben gültige Reisedokumente, aber wir nehmen auch den Hund mit in den Urlaub. Der braucht doch nicht auch einen Reisepass, oder?
Doch. Auch Hunde oder Katzen brauchen einen "Pass": Der EU-Heimtierausweis für alle Auslandsreisen ist beim Tierarzt erhältlich.

Mein Pass ist gestohlen worden. Wie gehe ich am besten vor?
Wird der Pass im Ausland gestohlen, ist eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei notwendig. Die nächste österreichische Vertretungsbehörde stellt dann sofort einen Notpass für die Rückreise aus. Im Fall eines Diebstahls im Inland ist für eine Neuausstellung auch eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei notwendig. Bei Verlust des Passes im Inland reicht die mündliche Information an die Passbehörde. Eine Verlustanzeige ist in diesem Fall nicht erforderlich.