Brüche, Prellungen und Abschürfungen trug eine Frau bei einem Sturz auf einem Geh- und Radweg angrenzend an die Packer Bundesstraße auf Höhe eines Einkaufszentrums in Völkermarkt davon. Mit einer Klage wollte sie Schadenersatz in Höhe von 34.000 Euro von der Stadtgemeinde Völkermarkt. Die sei ihrer Erhaltungspflicht des Geh- und Radwegs nicht nachgekommen. Gestolpert ist die Klägerin über einen im Asphalt verankerten Eisenwinkel.

Die Stadt wandte ein, dass sich das Grundstück, auf dem der Unfall passiert ist, im Eigentum des Landes, was das Gericht bestätigte. Richterin Maja Svetnik wies die Klage vollinhaltlich ab. Die Erhaltungspflicht trifft das Land.

Richterin Maja Svetnik ist seit März für den Sprengel des Oberlandesgerichts Graz und derzeit am Landesgericht Klagenfurt in Zivilrechtssachen tätig
Richterin Maja Svetnik ist seit März für den Sprengel des Oberlandesgerichts Graz und derzeit am Landesgericht Klagenfurt in Zivilrechtssachen tätig © Landesgericht Klagenfurt

Auf der Klägerseite ist man offenbar nicht davon ausgegangen, dass ein Geh- und Radweg innerhalb einer Gemeinde, noch dazu in der Nähe eines Einkaufszentrums, zu einer Bundes- bzw. Landesstraße gehört. Im Beweisverfahren wurde auch festgestellt, dass die Erhaltungspflicht des Landes zum Teil auf den Eigentümer des Einkaufszentrums übertragen wurde. Damit wurde mit der Stadtgemeinde Völkermarkt schlicht die falsche Instanz geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig.