Da wäre der verhaltensauffällige Volksschüler, der von der Bildungsdirektion suspendiert wurde, doch dieselbe Behörde hat die Suspendierung wieder aufgehoben. Vor drei Tagen attackierte er Schüler an einer Bushaltestelle, trat einem mit dem Knie in den Genitalbereich, fügte sich Selbstverletzungen zu und würgte einen Mitschüler. Oder der Zweitklässler, der Schüler und Lehrer attackierte, ihnen blaue Flecken zufügte, Sessel durch das Klassenzimmer warf. Aber der Antrag auf Suspendierung wurde abgewiesen.