Fünf Fußgängerinnen und Fußgänger kamen im Vorjahr in Kärnten im Straßenverkehr ums Leben, um drei mehr als im Jahr 2021, informiert der Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Zwei Menschen wurden von einem Alkolenker getötet, eine weitere Person am Schutzweg niedergefahren und tödlich verletzt. Auch österreichweit ist die Zahl der tödlichen Fußgängerunfälle im Vorjahr gestiegen. Neben mehr Verkehrskontrollen erhöhen im Ortsgebiet Verkehrsberuhigung und mehr Tempo 30 statt 50 die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger.

Fünf Todesopfer und mehr als 100 Verletzte. Das ist die traurige Opferbilanz der Fußgängerunfälle im Vorjahr in Kärnten, informiert die Mobilitätsorganisation VCÖ. Im Jahr 2021 starben zwei Fußgängerinnen und Fußgänger bei Verkehrsunfällen, im Jahr 2020 einer und im Jahr 2019 acht.

Zwei Menschen leben heute nicht mehr, weil ein Alkolenker von der Straße abkam. "Alkohol am Steuer kostet jedes Jahr Menschenleben, verursacht schwerste Verletzungen. Deshalb kann gar nicht oft genug erinnert werden: Don’t drink & drive", stellt VCÖ-Expertin Lina Mosshammer fest. Schon 0,5 Promille bedeuten ein doppeltes Unfallrisiko, 1,0 Promille sogar ein siebenfaches Unfallrisiko.

Neben verstärkten Kontrollen sind auch Discobusse und Anrufsammeltaxis eine wichtige Maßnahme. Da die Umsetzung durch Gemeinden oft an der Finanzierung scheitert, schlägt der VCÖ vor, einen Teil der Einnahmen aus Verkehrsstrafen dafür zu verwenden. 

Verkehrsberuhigung und keine Ablenkung

Auch österreichweit ist die Zahl der tödlichen Fußgängerunfälle im Vorjahr gestiegen. Insbesondere in Wohngebieten sind verstärkte Verkehrsberuhigung sowie niedrigeres Tempo des Kfz-Verkehrs wichtig, um die Sicherheit insbesondere auch für Kinder und ältere Menschen zu erhöhen, betont der VCÖ. Auch übersichtliche Straßenübergänge sind zentral, so sollten im Umfeld von Schutzwegen möglichst keine Werbetafeln die Aufmerksamkeit der Autofahrenden ablenken. 

Wichtig ist zudem, bei Fußgängerampeln die Grünphasen nicht an fitten Erwachsenen auszurichten, sondern am Gehtempo älterer Menschen. Ältere Menschen benötigen mehr Zeit, um eine Straße zu überqueren. "Viele Fußgängerampeln nehmen darauf keine Rücksicht. Die Grünphase ist häufig für ältere Menschen viel zu kurz", bringt VCÖ-Expertin Mosshammer die Erfahrungen vieler Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Punkt.

Dabei schreibt seit vergangenem Jahr die Straßenverkehrsordnung explizit vor, bei Ampelschaltungen die "Bedürfnisse von Fußgängern, nach kurzer Wartezeit und ohne Eile queren zu können" (§ 36, Absatz 3), zu beachten. Diese Regelung ist nun rasch umzusetzen. Der VCÖ empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, Fußgängerampeln mit zu kurzer Grünphase der jeweiligen Stadt zu melden.