Der erste Eindruck war dramatisch: Fünf Kinder und ein Erwachsener sind Mitte Jänner wegen einer zu hoher Kohlenmonoxid-Konzentration kollabiert. Glücklicherweise wurden sie dabei nur leicht verletzt. Das hat den Betreiber der Anlage im Bezirk Wolfsberg vor schwereren Konsequenzen bewahrt. So muss sich der 32-Jährige "nur" wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten, wie Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, bestätigt. Diese hat den Fall an den Bezirksanwalt abgetreten und der hat jetzt Strafantrag gegen den Gokart-Hallen-Betreiber eingebracht.

Ursprünglich war gegen den Mann, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, auch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung ermittelt worden. Diese Verdachtsmomente ließen sich nicht beweisen. Ebenso wenig wie die Vorwürfe gegen jenen Mitarbeiter, der zum Unglückszeitpunkt in der Halle gewesen ist.

Zentraler Vorwurf im Strafantrag ist, dass die Lüftungsanlage nicht regelmäßig gewartet worden ist, diese damit offenbar nicht voll leistungsfähig gewesen ist. Dadurch und den ständigen Betrieb sei die Kohlenmonoxid-Konzentration in der Halle zu hoch gewesen, was dazu geführt hat, dass die Besucher kollabiert sind.