Die einen genießen die Ferien, die anderen verdienen vielleicht ihr erstes eigenes Geld. In den Sommermonaten arbeiten viele Kärntner Schüler und Studenten als Ferialpraktikanten. Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, gibt die Arbeiterkammer Tipps, worauf Ferialpraktikanten achten sollten. "Sollte es nach dem Sommerjob zu Problemen kommen, helfen wir dabei, dass die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alles erhalten, was ihnen vertraglich zusteht", heißt es von AK-Präsident Günther Goach in einer Aussendung.

- Endabrechnung einfordern

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Ferialarbeitern eine Endabrechnung auszustellen.

- Keine Verzichtserklärung unterschreiben

Die Schüler und Studenten sollten, so die AK, nie eine Verzichtserklärung unterzeichnen. Diese befinde sich oft im Kleingedruckten. Wer hier unachtsam unterschreibt, könnte unter anderem um das Geld für geleistete Überstunden umfallen. Wer sich unsicher ist, solle vor der Unterschrift mit der AK oder der zuständigen Fachgewerkschaft Rücksprache halten.

- Entgelt prüfen

In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass das Entgelt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gar nicht, beziehungsweise nicht korrekt, ausgezahlt worden ist. Hierbei sollte der Arbeitgeber sofort schriftlich zu einer Nachzahlung aufgefordert werden. Dabei darf nicht zu lange gewartet werden, denn oft gibt es vertragliche Fristen. Werden diese überschritten, kommt es, so die AK, zu einem Verfall des Geldes. Gibt es jedoch keine Verfallsklausel, verjähren die Ansprüche grundsätzlich nach drei Jahren.

- Lohnsteuerausgleich machen

Sollte es dazu kommen, dass die Lohnsteuer abgezogen worden ist, obwohl keine Lohnsteuerpflicht vorliegt, ist es möglich, diese innerhalb der nächsten fünf Jahre vom Finanzamt zurückzuholen. Die Einkommensgrenze für die Lohnsteuer liegt bei 12.600 Euro brutto pro Jahr.

- Bei Problemen Ansprechperson kontaktieren

Auch während der Ferialarbeit kann es zu Problemen kommen, wie keine Anmeldung zur Sozialversicherung, Arbeit ohne vorherige Einschulung oder aber auch, dass das Praktikum nicht der Ausbildung anrechenbar ist. Wenn dieser Fall auftritt, sollte der Betriebsrat des Betriebes, die Arbeiterkammer oder die zuständige Fachgewerkschaft kontaktiert werden.

- Bestätigung nicht vergessen

Diejenigen, die eine Bestätigung für die absolvierte Arbeit in den Ferien für die Schule oder die Universität benötigen, sollten darauf nicht vergessen.

- Sich von AK Young beraten lassen

Bei weiteren Fragen rund um die Ferialarbeit im Sommer, kann man direkten Kontakt zu den AK-Experten aus den unterschiedlichen Themenbereichen aufnehmen. Das Team von AK Young unterliegt wie alle Abteilungen der Verschwiegenheitspflicht. Das heißt, die Anliegen werden vertraulich bearbeitet; es wird nichts weitergegeben, was nicht ausdrücklich besprochen wurde. Die AK Young ist via E-Mail (akyoung@akktn.at) oder telefonisch unter 050 477-1002 erreichbar.