Es ist ein "Tanz auf dem Vulkan", den tausende Nachtschwärmer Tag für Tag abliefern. Es geht um den Begriff "Nachtgastronomie", für welche nach aktuellem Stand die 2G-Regel statt der 3G gilt, wo man also entweder geimpft sein oder einen negativen PCR-Test nachweisen muss. "Gemeint sind damit reine Nachtlokale, die erst in den Abendstunden öffnen und besonders auch jeder Gastronomiebetrieb, in dem zum Beispiel Gäste zu fortgeschrittener Stunde an die Theken wechseln, dort in Zweier- oder Dreierreihen zur aufgeheizten Stimmung durch einen DJ abtanzen und auf Körperfühlung gehen", sagt Guntram Jilka, Geschäftsführer der Fachgruppe Gastronomie in der Kärntner Wirtschaftskammer.