Fällt das moralische Urteil über die Beteiligten im Birnbacher-Skandal fast ein Jahrzehnt später milder aus? Vor gut einem Monat wurde der Autor dieser Zeilen von einer involvierten Frau mit dieser Frage konfrontiert. „Nein, denn dazu gibt es keinen Anlass. Schuft bleibt Schuft“, lautete die Antwort. Die detailreiche Begründung für die unverrückbare Ansicht legte nun auch der Kärntner Landesrechnungshof nach.