Kinder, Kinder! Eine Mutter aus Kärnten sollte 1300 Euro Kinderbetreuungsgeld an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zurückzahlen. Der Grund: Sie hat eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung ihrer einjährigen Tochter zu spät durchführen lassen. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht aber nur dann, wenn die vorgeschriebenen Untersuchungen des Kindes bis zu einer gewissen Frist erfolgen. So steht es im Gesetz.