"Ich habe sofort gewusst, da passt etwas nicht", sagt der Oberkärntner. Im Februar flatterte eine Strafverfügung ins Haus: Am 27. November 2020 hätte er auf der Tauernautobahn (A 10) im Bereich des Knoten Lieserhofen mit seinem Auto die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 51 km/h (nach Abzug der Messtoleranz) überschritten. Gemessen wurde das von einem an diesem Tag aufgestellten mobilen Radargerät der Landesverkehrsabteilung Kärnten. "Weil mir nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern vor allem der Entzug des Führerscheins drohte, erhob ich Einspruch", sagt der Oberkärntner. Zusätzlich wandte er sich an Rechtsanwalt Hannes Gabriel.