Ein Mann hat eine junge Frau regelmäßig rassistisch beschimpft. Er rief ihr zu, sie solle zurück nach Afrika gehen und beleidigte sie mit anderen rassistischen Äußerungen. Am Montag wurde er am Bezirksgericht Klagenfurt freigesprochen. Denn laut einem psychiatrischen Gutachter war der 56-jährige Kärntner zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Laut Psychiater war er nicht in der Lage "das Unrecht seiner Tat einzusehen". Der Richter sagte zum Angeklagten: "Sie werden von der Anklage freigesprochen, weil der Voraussetzung für eine Bestrafung fehlt. Voraussetzung für eine Verurteilung ist nämlich, dass ein Angeklagter schuldeinsichtig handeln kann." Das sei hier - laut Gutachten – nicht der Fall. "Sie waren zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig, daher sind sie freizusprechen", fasste der Richter zusammen. "Aha", antwortete der Angeklagte.