Am Freitag gab die Bundesregierung nach Gesprächen mit den Landeshauptleuten weitere Öffnungsschritte bekannt. Demnach soll ab 1. Juli die Durchführung von Großveranstaltungen wieder möglich sein. Die 3-G-Regel soll allerdings als Grundlage aufrecht bleiben. Viele Kärntner fragen sich, wie es nun mit der Abhaltung des St. Veiter sowie Bleiburger Wiesenmarktes aussieht.