Mit Freitag, ist laut Auskunft der Wirtschaftskammer Kärnten die Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft getreten. Dies hat zur Konsequenz, dass die bisher geltende "Erleichterung" für Freizeiteinrichtungen und Bäderbetriebe, wonach der 3G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) nur bei einer länger andauernden Interaktion zwischen haushaltsfremden Personen zu kontrollieren ist, entfällt. Die 3G-Regel gilt damit ab sofort uneingeschränkt für alle Freizeiteinrichtungen und Bäder - sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.