Wie darf ich in Kärnten Ostern feiern? Welche Zusammenkünfte sind erlaubt?
ANTWORT: In der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr gibt es grundsätzlich hinsichtlich Osterfeiern Beschränkungen von Zusammenkünften dahingehend, als dass Zusammenkünfte und Treffen von maximal vier Personen aus zwei Haushalten plus sechs minderjährige Kinder jedenfalls zulässig sind (4+6 Regel) - in Garagen, Gärten, Schuppen und Scheunen. Dort ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, laut Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ein Abstand von zumindest zwei Metern einzuhalten und eine Maske zu tragen. Zusammenkünfte im unmittelbaren privaten Wohnbereich sind allerdings ohne Begrenzung möglich - auch ohne Maske und Abstandsregel. In der Zeit von 20 bis 6 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Insbesondere ist aber auch in dieser Zeit der Kontakt mit dem Lebenspartner, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, mit engen Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister) sowie mit Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals in der Woche Kontakt gepflegt wird, erlaubt.