Lang, lang ist es her: Ende Oktober durften die Gasthäuser unter gewissen Voraussetzungen noch offen haben. In einem Lokal in Unterkärnten wurde am 31. Oktober ordentlich gefeiert. "Wenig später bekam der Wirt allerdings 2200 Euro Strafe, weil er gegen die damals geltenden Corona-Regeln verstoßen haben soll", sagt Anwalt Gottfried Tazol. Er brachte dagegen Beschwerde ein, der Verfahrensausgang ist noch offen.