Weltweit tanzen Millionen Menschen zu „Jerusalema“ gegen Corona-Frust. Der auf Zulu gesungenen Hit stammt vom südafrikanischen Künstler Master KG. Auch viele Kärntner haben „Jerusalema Dance Challenge“-Videos produziert und in den sozialen Medien veröffentlicht.
Doch ausgerechnet das lustige Lied hat vielen jetzt die gute Laune verdorben: Der Musikkonzern Warner Music, bei dem der Künstler unter Vertrag steht, fordert seit Kurzem Geld von den Videoproduzenten. Mit gutem Recht. „Geistiges Eigentum ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu verwenden, insbesondere für Werbezwecke, stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar“, sagt  Alexander Jelly, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer. Rechteinhaber können in solchen Fällen eine Reihe von Ansprüchen geltend machen. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. „Wenn Institutionen, Unternehmen oder Organisationen Videos mit Musik unserer Künstler veröffentlichen, ist es üblich, dass sie sich Synchronisationslizenzen sichern“, teilt eine Unternehmenssprecherin von Warner Music mit.