"Die Gerechtigkeit hat gesiegt." Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic ist zufrieden und erleichtert. Noch mehr aber wohl sein Mandant: Der 28-jährige Kärntner ist nämlich vom Vorwurf des Mordes an seinem eigenen Kind rechtskräftig freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen den Freispruch des Landesgerichtes zurückgewiesen.