Eine Autofahrerin hatte einen Wildunfall. Das Tier musste erlegt werden, das Auto wurde schwer beschädigt. Unangenehm genug, möchte man meinen. Doch es geht noch unangenehmer: Nach dem Unfall im Bezirk Klagenfurt-Land bekam die Lenkerin eine Klage von der Jagdgesellschaft. „Die Autofahrerin soll Schadenersatz für den Verlust des Wildes zahlen“, bestätigt Wilhelm Waldner, Leiter des Bezirksgerichtes Klagenfurt.