Am Dienstag trat die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft. "Rechtsanwaltskanzleien sind nicht vom Betretungsverbot umfasst und können weiterhin von Klientinnen und Klienten zur Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen betreten werden", heißt es von der Kärntner Anwaltskammer.  Außerdem sei die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen, gibt die Rechtsanwaltskammer bekannt.