Die Strafen für die beiden Verurteilten nach dem Paketbomben-Anschlag von Guttaring am 1. Oktober 2019 sind rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Graz hat am Dienstag den Berufungen nicht Folge gegeben, die Strafen in der Höhe von 18 Jahren Haft (inklusive einer vorherigen Verurteilung) und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bzw. 16 Jahren bleiben aufrecht, sagte OLG-Sprecherin Elisabeth Dieber gegenüber der Austria Presse Agentur (APA).