Ein Baby starb. War es Mord oder ein natürlicher Tod? Der 27-jährige Vater des Kindes wurde wegen Mordes angeklagt. Doch nach mehreren Prozesstagen wurde er vergangene Woche am Landesgericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft wird dieses Urteil allerdings nicht akzeptieren.
„Wir bekämpfen den Freispruch“, sagt Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Die Anklagebehörde werde Nichtigkeitsbeschwerde einbringen. „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Mann schuldig ist“, betont Frimmel-Hesse. Der Vater ist mittlerweile auf freiem Fuß. „Er wurde unmittelbar nach dem Freispruch enthaftet“, sagt Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl. Zuvor war der 27-Jährige monatelang in Untersuchungshaft. Nach der Urteilsverkündung spielten sich im Gericht emotionale Szenen ab. Der Angeklagte rief weinend: „Ich kann nach Hause!“.