Weil Bauernmärkte in einigen Kärntner Gemeinden wegen des Corona-Virus verboten worden sind, betonte Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) nach der Regierungssitzung am Dienstag, dass diese sehr wohl abgehalten werden dürfen. Die Märkte hätten, so Gruber, eine wichtige Versorgungsfunktion zu erfüllen. Sowohl Landwirtschafts- als auch Gesundheitsministerium hätten schriftlich klargestellt, dass "Bauern- und Wochenmärkte, Direktvermarkter und Hofläden ihren Geschäften nachgehen und die Bevölkerung versorgen" dürfen.