Immer öfter werden nach Skiunfällen auch Liftbetreiber verklagt. „Klar müssen Pistenerhalter dafür sorgen, dass alles ordnungsgemäß abgesichert ist und Liftanlagen den technischen Vorschriften entsprechen“, sagt Anwalt Marwin Gschöpf. „Aber die Sorgfaltspflicht der Lifterhalter darf nicht überspannt werden.“