Eine Geburtstagsparty im April endete für einen Großteil der Gäste vor Gericht. Für das Geburtstagskind als Zeugin. Für ihre 18-jährige (damals) beste Freundin, in deren Elternhaus die Party stattfand, als Opfer. Für einen 19-jährigen Partygast als Angeklagter wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und Vergewaltigung. Von beiden Vorwürfen wurde der Maschinenschlosserlehrling vom Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Michael Schofnegger freigesprochen.