Die Diskussion rund um die Klubförderung der Kärntner Grünen wird immer kurioser. Jetzt gibt es einen „Machtkampf“ zwischen Landtag und Landesregierung. Letztere hatte Mitte Juni eine Klage beim Verfassungsgericht (VfGH) gegen den früheren Landtagsklub der Grünen angekündigt, um 500.000 Euro an nicht verbrauchter Klubförderung aus der letzten Periode zurück zu bekommen. Im Verfassungsausschuss des Landtages bemühte man sich dann um eine außergerichtliche Lösung: Die 500.000 Euro sollten auf einem Treuhandkonto oder Sparbuch „eingefroren“ werden. Schaffen es die Grünen 2023 wieder in den Landtag, könnten sie über das Geld verfügen.