Das mit Spannung erwartete Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Innsbruck zur tödlichen Kuhattacke liegt vor: Und die zweite Instanz bestätigt weitestgehend das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck gegen einen Tiroler Bauern. Der Ehemann und der Sohn der getöteten deutschen Urlauberin hatten den Besitzer der Kühe geklagt und vom Landesgericht Recht bekommen. Gegen den Schuldspruch, der für enormes Aufsehen sorgte, hatte der Bauer berufen.