Ein unliebsames Urlaubsmitbringsel hatte eine Kärntnerin heuer im Gepäck: Die Frau hatte auf einer Reise in den türkischen Teil von Zypern 1000 Euro für einen insgesamt 3500 Euro teuren Teppich angezahlt, den sie aber eigentlich gar nicht haben wollte. Doch als sie von ihrem Rücktrittsrecht vom Kauf Gebrauch machen wollte, verweigerte der Teppichhändler ihr dieses. Die Frau wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Kärnten.