Nach einem Hagelunwetter bekam ein Kärntner eine „aufs Dach“: Seine Versicherung zahlte nicht, obwohl das Dach seines Einfamilienhauses voller Dellen war. „Der Mann hatte eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, bei der unter anderem Hagelschäden versichert waren“, erklärt die Klagenfurter Rechtsanwältin Alexandra Slama, die das Versicherungsunternehmen vertreten hat. Was der Betroffene nicht bedacht hatte: In seinem Versicherungsvertrag stand laut Slama, dass die Versicherung nur haftet, wenn die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist – wenn also das Dach nicht mehr „funktioniert“. „Für rein optische Schäden, wie etwa Dellen, bekommt der Versicherungsnehmer nichts“, erläutert die Anwältin.