Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten kann einen Erfolg verbuchen: Nach Intervention bekam eine Kärntnerin einen bereits überwiesenen Rechnungsbetrag für einen Sonderklassenaufenthalt im Krankenhaus von der Versicherung zurück. Diese weigerte sich zunächst, die Rechnung zu bezahlen. In einer schriftlichen Begründung hieß es, dass diverse Vorerkrankungen nicht gemeldet wurden.