Ein legendärer Song von Udo Jürgens trägt den Titel „Warum nur, warum“. Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit einer ernst gemeinten kommunalpolitischen Diskussion, die rund um den Udo-Jürgens-Platz in der Villacher Altstadt entbrannt ist. Weil die ÖVP die Errichtung eines Denkmals für den 2014 verstorbenen Kärntner Weltstar beantragte, hat sich herausgestellt, dass der Platz zwar in der Realität ein Platz ist, aber behördlich betrachtet nicht. Und nur auf Plätzen, die amtlich auch als solche verordnet wurden, dürfen Denkmäler stehen.