Eine Operation hatte rechtliche Nachwehen: Bei einer Patientin blieb eine Nadel stecken, als sie im Zuge einer Spinalanästhesie Betäubungsmittel gespritzt bekam. „Die Nadel ist abgebrochen und blieb bei meiner Mandantin im Wirbelsäulenbereich stecken“, sagt der St. Veiter Rechtsanwalt Paul Wolf.