Die Hüttenberger „Rinderaffäre“, die Kärnten im Feber 2018 beschäftigte, war auch am Freitag bei der in Bregenz tagenden Landestierschutzreferenten-Konferenz Thema. Kärnten brachte nämlich, ausgehend von diesem Fall, den Antrag auf Änderung des Tierschutzgesetzes bei gerichtlich festgestellter Tierquälerei (§ 39) ein.