Am Donnerstag fand am Landesgericht Klagenfurt der Zivilprozess des Kärntner Unternehmers Hans Tilly gegen den Landesobmann der Naturfreunde Kärnten, Philipp Liesnig. Tilly warf Liesnig wegen einer Kampagne zum Schutz freier Seezugänge in Kärnten üble Nachrede und Kreditschädigung vor und klagt auf Unterlassung und Widerruf. Konkret geht es dabei um eine Aussendung Liesnigs, in der er unter anderem kritisiert, dass der Wörthersee den "zweifelhaften Ruf einer Badewanne der Reichen" genieße, auf das „traurige Beispiel der Villa Tilly in Krumpendorf“ verwies und um den Satz „Versuchen, den Rechtsstaat zu beugen, ist mit aller Konsequenz zu begegnen.“