Die Ballsaison hat begonnen, der Fasching naht: Bei all der Feierlaune darf jedoch das Jugendschutzgesetz nicht vergessen werden. Das zeigt der Fall eines 29-jährigen Kärntners: Er muss 2000 Euro Strafe zahlen, weil er einem 17-jährigen Mädchen Wodka überlassen habe. Das Mädchen hat sich daraufhin selbst ein Wodka-Red-Bull gemischt.